Ladungssicherung ;-)

Neue Balken für den Steg am kleinen Aschau Weiher mussten transportiert werden.

Ich habe mich dieser Aufgabe gestellt ;-)

Kann man das so durchgehen lassen ?


Gesetze zum Thema Ladungssicherung im Anhänger

Die Anhänger-Ladungssicherung wird von vielen Pkw-Fahrern vernachlässigt, bis es zu Strafen und Bußgeldern kommt. Damit dies nicht geschieht, sollten die einschlägigen Gesetze beachtet werden. Grundsätzlich ist die Ladungssicherung im Anhänger im § 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Hier steht geschrieben, dass:

  • Ladungen so zu verstauen sind, dass sie bei einer Vollbremsung oder beim Ausweichen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
  • Außerdem wird im § 23 gesagt, dass die Sicht nicht beeinträchtigt werden darf und dass die Verkehrssicherheit nicht leidet.

Da die Gesetze jedoch keine Auskunft über die tatsächliche Ladungssicherung geben, bedienen sich die Behörden den Richtlinien vom Verein Deutscher Ingenieure, den VDI-Richtlinien 2700 ff. Hier sind alle Regeln und Techniken zur Ladungssicherung im Anhänger enthalten. Eigentlich dienen die Richtlinien der professionellen Ladungssicherung auf dem Lkw, doch gilt auch im Straßenverkehr unter Privatpersonen die Vorschrift zur Ladungssicherung. Der Fahrer, der Fahrzeughalter, der Verlader und der Versender der Ware sind alle für die Ladungssicherung im Anhänger zuständig. Der Fahrer hat jedoch die Pflicht zur Kontrolle der Ladungssicherung und der Lastverteilung. Außerdem muss er während der Fahrt eventuelle Nachbesserungen vornehmen und sein Fahrverhalten anpassen.

Anhänger-Ladungssicherung in der Praxis

Während einer Fahrt mit dem Anhänger herrschen starke Kräfte auf die Ladung, die sich insbesondere beim Bremsen und Anfahren bemerkbar machen. Das Gewicht der Ware muss mit der Aufprallgeschwindigkeit multipliziert werden, um die Massegewichte der Ladung zu errechnen.

Ein Sack Blumenerde mit 50 kg Inhalt kann bei 40 Kilometer pro Stunde bereits ein Massegewicht von unglaublichen 2 Tonnen erreichen.

 

Die Unfallfolgen wären verheerend. Die Ladung übertrifft in solchen Fällen die Reibungskraft und wird zum unkontrollierbaren Geschoss. Eine angepasste Fahrweise ist zwar sinnvoll, doch ist vorsichtiges Fahren oder schwaches Bremsen keine Lösung, da hierdurch die physikalischen Gesetze nicht ausgehebelt werden können. Der Transport mit dem Anhänger sollte jederzeit gesichert sein. In der DIN EN 12640 ist beschrieben, dass Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen zur Güterbeförderung vorhanden sein müssen. Dies gilt aber nur bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen. Dennoch ist es eine klare Empfehlung, auch kleinere Anhänger mit Zurrpunkten auszustatten, was mindestens auf die 4 Zurrpunkte in den Ecken der Bodenplatte zutreffen sollte. Anhand dieser Zurrpunkte kann bereits eine gute Ladungssicherung vorgenommen werden. Ladungen lassen sich mit

  • Zurrgurten niederzurren, sodass eine kraftschlüssige Ladungssicherung im Anhänger erfolgt.
  • Außerdem sollten Antirutschmatten (rutschhemmende Materialien) verwendet werden, die das Rutschen verhindern.
  • Bei der formschlüssigen Ladungssicherung ist darauf zu achten, dass schwere Gegenstände nach unten verladen werden und der Lastverteilungsplan eingehalten wird.
  • Zudem sollte die Ladung lückenlos sein, wodurch einzelne Gegenstände nicht auf andere fallen können. Dies gilt auch für die lückenlose Beladung an der Stirnwand, die notfalls durch Leerpaletten oder ein Kopflasching erfolgen sollte. Dies ist der Fall, wenn aus Gründen der Lastenverteilung eine lückenlose Verladung an der Stirnwand nicht möglich ist. Durch die formschlüssige Beladung kann bereits ein großer Teil der Anhänger-Ladungssicherung abgedeckt werden.

Text von https://www.ladungssicherung.eu/